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AUS DER GEMEINDE

 

Eidgenössische Abstimmungen vom 8. März 2026

Amtliche Bekanntmachung

Über VoteInfo sind Sie laufend informiert.


Kommunale Erneuerungswahlen vom 19. April 2026

In der Gemeinde Alpthal sind folgende Sitze zu besetzen:

  • Wahl des Gemeindepräsidenten (Amtsdauer 2 Jahre)

  • Wahl des Säckelmeisters (Amtsdauer 2 Jahre)

  • Wahl von 2 Mitgliedern des Gemeinderates (Amtsdauer 4 Jahre)

  • Ersatzwahl von 1 Mitglied des Gemeinderats (Amtsdauer 2 Jahre)

  • Wahl von 3 Mitgliedern der Rechnungsprüfungskommission (Amtsdauer 2 Jahre)

Weitere Informationen zu den aktuellen Amtsträgern und ihrer Kandidatur finden Sie auf der letzten Seite der amtlichen Bekanntmachung.

Haben Sie Interesse an einer Kandidatur? Dann melden Sie sich gerne telefonisch unter 055 412 24 52, per E-Mail an gemeinde@alpthal.ch oder kommen Sie persönlich auf der Gemeindekanzlei vorbei.

Wichtiger Hinweis
Wahlvorschläge müssen der Gemeindekanzlei Alpthal bis spätestens Mittwoch, 11. März 2026, 09.00 Uhr überbracht oder zugestellt werden.

Amtliche Bekanntmachung
Dekret ordentliche kommunale Wahlen
Dekret Ersatzwahl


Öffentliche Auflage Teilrevision Baureglement

Die rechtsgültige Nutzungsplanung der Gemeinde Alpthal stammt aus dem Jahr 1999 und wurde letztmals 2005 angepasst. Zur Vorbereitung einer nächsten Revision der Nutzungsplanung soll vorab das Baureglement überarbeitet werden.

Mit der Teilrevision des Baureglements werden Redundanzen mit dem übergeordneten Recht eliminiert sowie redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen, die sich aus der Vollzugspraxis ergeben haben, vorgenommen. Zudem soll die Überbauungsziffer (ÜZ) als Dichtemass in den Bauzonen die Ausnützungsziffer (AZ) ablösen.

In Anwendung von § 25 Abs. 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) sind folgende Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

 – Teilrevision Baureglement, Synoptische Darstellung

 – Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV, (inkl. Vorprüfungsbericht des Volkswirtschaftsdepartements)

Die Unterlagen können alternativ in Papierform während der üblichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Alpthal, Dorfstrasse 19, 8849 Alpthal, eingesehen werden.

Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 4 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Alpthal zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 8. Januar 2026 bis und mit 9. Februar 2026.


Zweite öffentliche Auflage des Verzeichnisses der öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht (Wegrodel-Verzeichnis der Gemeinde Alpthal)

Die Wege Nr. 5 (alt 5a) Eigen und Nr. 7 (alt 13) Brunni wurden der Bevölkerung in einer zweiten öffentlichen Auflage im Oktober 2025 zur Nicht-Aufnahme vorgelegt.

Gegen die Nicht-Aufnahme des Weges Nr. 7 (alt 13) Brunni ist keine Einsprache eingegangen.

Gegen die Nicht-Aufnahme des Weges Nr. 5 (alt 5a) Eigen ist eine Einsprache eingegangen. Die
Einspracheverhandlungen sind im Gange.


Familienergänzende Kinderbetreuung

Am 1. Juni 2024 ist im Kanton Schwyz ein neues Gesetz zur Kinderbetreuung in Kraft getreten. Erwerbstätige Eltern, deren Kinder in der eigenen Gemeinde oder ausserhalb in einer Kita, in einer schulergänzenden Betreuung oder in einer Tagesfamilie betreut werden, erhalten je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ab sofort pro Kind eine finanzielle Unterstützung. Für eine Einschätzung, wie viel Betreuungsbeiträge Ihrer Familie ungefähr zustehen, kann der Beitragsrechner als Berechnungshilfe dienen. Gesuche für Kinderbetreuungsbeiträge können via kiBon-App eingereicht werden. Alternativ können Sie die Papierunterlagen herunterladen oder auf der Gemeindeverwaltung beziehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons.