AUS DER GEMEINDE
Öffnungszeiten Fasnacht
Die Gemeindeverwaltung bleibt an der Fasnacht wie folgt geschlossen:
12. Februar 2026 am Nachmittag (Schmutziger Donnerstag)
16. Februar 2026 ganzer Tag (Fasnachtsmontag)
Am Fasnachtsdienstag sind wir gerne für Sie da.
Steuern 2025
Das Gesuch Fristerstreckung (natürliche Person) kann nur bis zum 31. März 2026 eingereicht werden.
Kommunale Erneuerungswahlen vom 19. April 2026
In der Gemeinde Alpthal sind folgende Sitze zu besetzen:
Wahl des Gemeindepräsidenten (Amtsdauer 2 Jahre)
Wahl des Säckelmeisters (Amtsdauer 2 Jahre)
Wahl von 2 Mitgliedern des Gemeinderates (Amtsdauer 4 Jahre)
Ersatzwahl von 1 Mitglied des Gemeinderats (Amtsdauer 2 Jahre)
Wahl von 3 Mitgliedern der Rechnungsprüfungskommission (Amtsdauer 2 Jahre)
Weitere Informationen zu den aktuellen Amtsträgern und ihrer Kandidatur finden Sie auf der letzten Seite der amtlichen Bekanntmachung.
Haben Sie Interesse an einer Kandidatur? Dann melden Sie sich gerne telefonisch unter 055 412 24 52, per E-Mail an gemeinde@alpthal.ch oder kommen Sie persönlich auf der Gemeindekanzlei vorbei.
Wichtiger Hinweis
Wahlvorschläge müssen der Gemeindekanzlei Alpthal bis spätestens Mittwoch, 11. März 2026, 09.00 Uhr überbracht oder zugestellt werden.
Amtliche Bekanntmachung
Dekret ordentliche kommunale Wahlen
Dekret Ersatzwahl
Zweite öffentliche Auflage des Verzeichnisses der öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht (Wegrodel-Verzeichnis der Gemeinde Alpthal)
Die Wege Nr. 5 (alt 5a) Eigen und Nr. 7 (alt 13) Brunni wurden der Bevölkerung in einer zweiten öffentlichen Auflage im Oktober 2025 zur Nicht-Aufnahme vorgelegt.
Gegen die Nicht-Aufnahme des Weges Nr. 7 (alt 13) Brunni ist keine Einsprache eingegangen.
Gegen die Nicht-Aufnahme des Weges Nr. 5 (alt 5a) Eigen ist eine Einsprache eingegangen. Die
Einspracheverhandlungen sind im Gange.
Familienergänzende Kinderbetreuung
Am 1. Juni 2024 ist im Kanton Schwyz ein neues Gesetz zur Kinderbetreuung in Kraft getreten. Erwerbstätige Eltern, deren Kinder in der eigenen Gemeinde oder ausserhalb in einer Kita, in einer schulergänzenden Betreuung oder in einer Tagesfamilie betreut werden, erhalten je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ab sofort pro Kind eine finanzielle Unterstützung. Für eine Einschätzung, wie viel Betreuungsbeiträge Ihrer Familie ungefähr zustehen, kann der Beitragsrechner als Berechnungshilfe dienen. Gesuche für Kinderbetreuungsbeiträge können via kiBon-App eingereicht werden. Alternativ können Sie die Papierunterlagen herunterladen oder auf der Gemeindeverwaltung beziehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons.