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AUS DER GEMEINDE

 


Kommunale Erneuerungswahlen vom 19. April 2026

Eingegangener Wahlvorschlag


Steuern 2025

Das Gesuch Fristerstreckung (natürliche Person) kann nur bis zum 31. März 2026 eingereicht werden.


Zweite öffentliche Auflage des Verzeichnisses der öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht (Wegrodel-Verzeichnis der Gemeinde Alpthal)

Die Wege Nr. 5 (alt 5a) Eigen und Nr. 7 (alt 13) Brunni wurden der Bevölkerung in einer zweiten öffentlichen Auflage im Oktober 2025 zur Nicht-Aufnahme vorgelegt.

Gegen die Nicht-Aufnahme des Weges Nr. 7 (alt 13) Brunni ist keine Einsprache eingegangen.

Gegen die Nicht-Aufnahme des Weges Nr. 5 (alt 5a) Eigen ist eine Einsprache eingegangen. Die
Einspracheverhandlungen sind im Gange.


Familienergänzende Kinderbetreuung

Am 1. Juni 2024 ist im Kanton Schwyz ein neues Gesetz zur Kinderbetreuung in Kraft getreten. Erwerbstätige Eltern, deren Kinder in der eigenen Gemeinde oder ausserhalb in einer Kita, in einer schulergänzenden Betreuung oder in einer Tagesfamilie betreut werden, erhalten je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ab sofort pro Kind eine finanzielle Unterstützung. Für eine Einschätzung, wie viel Betreuungsbeiträge Ihrer Familie ungefähr zustehen, kann der Beitragsrechner als Berechnungshilfe dienen. Gesuche für Kinderbetreuungsbeiträge können via kiBon-App eingereicht werden. Alternativ können Sie die Papierunterlagen herunterladen oder auf der Gemeindeverwaltung beziehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons.