AUS DER GEMEINDE
Aus unserer Gemeinde ist verstorben: Roland Konrad
Weiterhin Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Schwyz
Die vereinzelten Niederschläge in den vergangenen Wochen vermochten die Waldbrandgefahr nicht zu mildern. Es herrscht nach wie vor grosse Gefahr (Stufe 4) und das geltende Feuerverbot in Wald und in Waldnähe wie auch das Feuerwerksverbot werden über den 1. August hinaus beibehalten.
Was ist verboten?
Im ganzen Kantonsgebiet ist es weiterhin untersagt, im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) Feuer zu entfachen. Ungeachtet des Standorts ist das Entfachen von Feuer in unbefestigten Feuerstellen sowie die Verwendung von Einweggrills auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten. Auch auf das Entfachen der traditionellen Höhenfeuer zum 1. August muss in diesem Jahr verzichtet werden. Ebenfalls auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben werden.
Was ist erlaubt?
Weiterhin erlaubt bleibt das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Gas- und Holzkohlegrills sowie das Entfachen von Feuern in Cheminées oder Feuerschalen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Die Bevölkerung ist aufgerufen, diese Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen und Löschmaterial bereitzuhalten.
Eine gesamtschweizerische Übersicht zur Einstufung der Waldbrandgefahr ist unter www.waldbrandgefahr.ch abrufbar.
Die Gemeinde Alpthal hat folgende Stelle zu besetzen
SchulbusfahrerIn
Teilzeit / 20 - 50 % während des Schulbetriebs
Weitere Infos entnehmen Sie aus dem Stelleninserat.
Schutzraumkontrollen
Das Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kanton Schwyz führt in der Kalenderwoche 35 periodische Schutzraumkontrollen in der Gemeinde Alpthal durch. Die betroffenen Eigentümer wurden/werden mit einem separaten Schreiben informiert.
Zweite öffentliche Auflage des Verzeichnisses der öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht (Wegrodel-Verzeichnis der Gemeinde Alpthal)
Die Wege Nr. 5 (alt 5a) Eigen und Nr. 7 (alt 13) Brunni wurden der Bevölkerung in einer zweiten öffentlichen Auflage im Oktober 2025 zur Nicht-Aufnahme vorgelegt.
Gegen die Nicht-Aufnahme des Weges Nr. 7 (alt 13) Brunni ist keine Einsprache eingegangen.
Gegen die Nicht-Aufnahme des Weges Nr. 5 (alt 5a) Eigen ist eine Einsprache eingegangen. Die
Einspracheverhandlungen sind im Gange.
Familienergänzende Kinderbetreuung
Am 1. Juni 2024 ist im Kanton Schwyz ein neues Gesetz zur Kinderbetreuung in Kraft getreten. Erwerbstätige Eltern, deren Kinder in der eigenen Gemeinde oder ausserhalb in einer Kita, in einer schulergänzenden Betreuung oder in einer Tagesfamilie betreut werden, erhalten je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ab sofort pro Kind eine finanzielle Unterstützung. Für eine Einschätzung, wie viel Betreuungsbeiträge Ihrer Familie ungefähr zustehen, kann der Beitragsrechner als Berechnungshilfe dienen. Gesuche für Kinderbetreuungsbeiträge können via kiBon-App eingereicht werden. Alternativ können Sie die Papierunterlagen herunterladen oder auf der Gemeindeverwaltung beziehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons.