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AUS DER GEMEINDE

 

Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

Die Trockenheit führt auch im Kanton Schwyz zu einer erhöhten Waldbrandgefahr (Stufe 4). Aufgrund der grossen Gefahr ist es im ganzen Kantonsgebiet verboten, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen. Es gilt ein Mindestabstand zum Wald von 50 Metern.

Ungeachtet des Standorts ist sowohl das Entfachen von Feuer in unbefestigten Feuerstellen und die Verwendung von Einweggrills, als auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen untersagt.

Erlaubt ist das Entfachen von Feuer in Cheminées oder Feuerschalen sowie das Grillieren mit Gas- und Holzkohlegrills in Gärten und auf Balkonen, sofern der Mindestabstand zum Wald eingehalten wird.

Wichtig: Lassen Sie Feuer nie unbeaufsichtigt und halten Sie Löschmaterial bereit.


Die Gemeinde Alpthal hat folgende Stelle zu besetzen

SchulbusfahrerIn
Teilzeit / 20 - 50 % während des Schulbetriebs

Weitere Infos entnehmen Sie aus dem Stelleninserat.

Stelleninserat SchulbusfahrerIn


Schutzraumkontrollen

Das Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kanton Schwyz führt in der Kalenderwoche 35 periodische Schutzraumkontrollen in der Gemeinde Alpthal durch. Die betroffenen Eigentümer wurden/werden mit einem separaten Schreiben informiert.

Zum Infoblatt


Zweite öffentliche Auflage des Verzeichnisses der öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht (Wegrodel-Verzeichnis der Gemeinde Alpthal)

Die Wege Nr. 5 (alt 5a) Eigen und Nr. 7 (alt 13) Brunni wurden der Bevölkerung in einer zweiten öffentlichen Auflage im Oktober 2025 zur Nicht-Aufnahme vorgelegt.

Gegen die Nicht-Aufnahme des Weges Nr. 7 (alt 13) Brunni ist keine Einsprache eingegangen.

Gegen die Nicht-Aufnahme des Weges Nr. 5 (alt 5a) Eigen ist eine Einsprache eingegangen. Die
Einspracheverhandlungen sind im Gange.


Familienergänzende Kinderbetreuung

Am 1. Juni 2024 ist im Kanton Schwyz ein neues Gesetz zur Kinderbetreuung in Kraft getreten. Erwerbstätige Eltern, deren Kinder in der eigenen Gemeinde oder ausserhalb in einer Kita, in einer schulergänzenden Betreuung oder in einer Tagesfamilie betreut werden, erhalten je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ab sofort pro Kind eine finanzielle Unterstützung. Für eine Einschätzung, wie viel Betreuungsbeiträge Ihrer Familie ungefähr zustehen, kann der Beitragsrechner als Berechnungshilfe dienen. Gesuche für Kinderbetreuungsbeiträge können via kiBon-App eingereicht werden. Alternativ können Sie die Papierunterlagen herunterladen oder auf der Gemeindeverwaltung beziehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons.

 

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