AUS DER GEMEINDE
Eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September 2026
Vorlagen:
- Volksinitiative „Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)“
- Volksinitiative „Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)”
Einladung zum Info-Abend “Teilrevisionen Zonenplan Gemeinde Alpthal”
Am 21. Oktober 2026 informiert der Gemeinderat an einem Info-Abend über die Ziele und den Ablauf der geplanten Teilrevisionen des Zonenplans der Gemeinde Alpthal.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Maskottchen «Mythi» – Nutzung für touristische Zwecke
Die Gemeinde Alpthal hat in Zusammenhang mit der Planung des Erlebniswegs ein Maskottchen namens «Mythi» erarbeitet. «Mythi» liegt im Moment als Grafik vor.
Es ist die Idee entstanden, das Maskottchen in anderen Formen für touristische Zwecke, wie beispielsweise für auf Tischsets, als Serviettensujets, in Booklets, in Social-Media-Kanälen oder zur Beschriftung und Illustration von touristischen Attraktionen zu nutzen.
Haben auch Sie Interesse das Maskottchen «Mythi» (unter einmaligen Kostenfolgen) zu nutzen? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über E-Mail (055 412 24 52, gemeinde@alpthal.ch). Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Gemeinde Alpthal
Wirtschafts- und Tourismuskommission
Die Gemeinde Alpthal hat folgende Stelle zu besetzen
SchulbusfahrerIn
Teilzeit / 20 - 50 % während des Schulbetriebs
Weitere Infos entnehmen Sie aus dem Stelleninserat.
Zweite öffentliche Auflage des Verzeichnisses der öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht (Wegrodel-Verzeichnis der Gemeinde Alpthal)
Die Wege Nr. 5 (alt 5a) Eigen und Nr. 7 (alt 13) Brunni wurden der Bevölkerung in einer zweiten öffentlichen Auflage im Oktober 2025 zur Nicht-Aufnahme vorgelegt.
Gegen die Nicht-Aufnahme des Weges Nr. 7 (alt 13) Brunni ist keine Einsprache eingegangen.
Gegen die Nicht-Aufnahme des Weges Nr. 5 (alt 5a) Eigen ist eine Einsprache eingegangen. Die
Einspracheverhandlungen sind im Gange.
Familienergänzende Kinderbetreuung
Am 1. Juni 2024 ist im Kanton Schwyz ein neues Gesetz zur Kinderbetreuung in Kraft getreten. Erwerbstätige Eltern, deren Kinder in der eigenen Gemeinde oder ausserhalb in einer Kita, in einer schulergänzenden Betreuung oder in einer Tagesfamilie betreut werden, erhalten je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ab sofort pro Kind eine finanzielle Unterstützung. Für eine Einschätzung, wie viel Betreuungsbeiträge Ihrer Familie ungefähr zustehen, kann der Beitragsrechner als Berechnungshilfe dienen. Gesuche für Kinderbetreuungsbeiträge können via kiBon-App eingereicht werden. Alternativ können Sie die Papierunterlagen herunterladen oder auf der Gemeindeverwaltung beziehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons.